Corona-Ausnahmeregelung für Kinder und Jugendliche verlängert

Am 12. Januar ist die neue Corona-Verordnung in Kraft getreten. Die Corona-Verordnung Sport wurde mit Wirkung zum 13. Januar 2022 entsprechend angepasst. Die Landesregierung verlängert in diesem Zusammenhang die Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweis über den 1. Februar hinaus gelten. Auch nichtgeimpfte Jugendliche haben damit im Februar noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung an Sportangeboten teilzunehmen, bei denen 3G, 2G oder 2G+ gilt.

Weitere Informationen zu den Corona-Regelungen finden Sie in der WLSB-Infothek.

Unsere Partner

sk
sk
sk
sk
Wir benutzen Cookies
„Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.“ Bitte bestätigen Sie, dass Sie mit der Verwendung einverstanden sind.